Sonderregeln zum Kletterbetrieb
In Zeiten von COVID-19 müssen wir bestmmte Hygienemaßnahmen ergreifen:
Für Gelände und Kletterbetrieb gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen:
- der Aufenthalt ist nur alleine, mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet
- oder Gruppen von höchstens zehn Personen
Ansonsten ist der Mindestabstand von 1,50 m stets einzuhalten! Kein Körperkontakt.
Was gilt zu beachten? Die jeweils gültigen Hygieneregeln des RKI (Robert Koch Institutes):
- Teilnahme mit Symptomen einer Erkrankung oder Erkältung ist ausgeschlossen
- Händewaschen ggf. Hand-Desinfektion
- Vor dem Besuch und Start (Waschbecken sind im WC + Outdoorbereich)
- Vor dem Auskleiden des Gurtes (als auch nach Gurt-Auskleiden wegen Eigenschutz des Gastes)
- Eine Maske ist mitzubringen und muss überall griffbereit sein, falls eure Wege sich kreuzen
- Nies- und Hustenetikette beachten
Wer klettert:
- Zutritt derzeit für Kinder ab 8 Jahre
- Kinder bis 10 Jahre müssen beim 1.Mal aktiv von einem Erwachsenen begleitet werden
- Zutritt für Kinder ab 11 Jahre ohne Begleitung (Elternzustimmung vorausgesetzt)