Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wetter

Ein Hochseilgarten ist eine Sportanlage, die Ihren besonderen Reiz durch Aktivitäten im Freien erhält. Wie bei anderen Outdooraktivitäten auch, gibt es nur wenige Einschränkungen aufgrund von schlechtem Wetter. Hierzu gehören Gewitter, Sturm und Hagel, normaler Regen nicht. Sollte ein Termin aufgrund des schlechten Wetters nicht durchgeführt werden können, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einem Ersatztermin.

Im Winter in den Hochseilgarten? Aber selbstverständlich? Ausgestattet mit mit warmer Kleidung – Handschuhe und Mütze nicht vergessen – kein Problem!

Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung.

EC Zahlung möglich, bei Kreditkarten berechnen wir eine pauschale Gebühr von 3 Eur.

Teilnahmebedingungen für Einzelbesucher (Programmbucher, Gruppen/ Gruppenangebote ausgenommen)

1.Vertragsschluß

Die von ihnen abgegebene Festbuchung ist ein Angebot, welches von uns durch eine schriftliche Buchungsbestätigung angenommen wird. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen ist der Teilnahmevertrag wirksam abgeschlossen.

2. Zahlung

Mit der Buchung wird der Gesamtteilnahmebeitrag fällig. Sie erhalten eine Rechnung. Der Zahlungseingang ist maßgeblich. Sollte bis zum vereinbarten Zahlungsziel die Gebühr nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Minderungsgrund für den Teilnehmer besteht.

3. Rücktrittsklausel

Bei Stornierungen vor dem schriftlich bestätigten Teilnahmetermin fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an: Mindestens 30 Tage keine Kosten, mindestens 15 Tage 50%, mindestens 10 Tage oder bei Nichterscheinen 100%. Die Stornierung muß schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Stornierungsschreibens. Die vorgenannten Kosten werden nicht geschuldet, wenn uns der Teilnehmer nachweist, daß uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch des Trainings zu entscheiden. Bei Abbruch des Trainings besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.b. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt der Teilnahmepreis nicht, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

6. Anweisungen der Trainer

Den Anweisungen der Trainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anordnungen der Trainer oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

7. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme ist ausgeschlossen, sollte der Teilnehmer körperlich beeinträchtigt sein, gleich aus welchem Grund. Die gesetzlichen Vertreter haften für die vertretenen Teilnehmer. Nicht voll geschäftsfähige Teilnehmer sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn es wird vor dem Training eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt, welche uns berechtigt, verbindliche Anweisungen zu erteilen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, daß er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert hat. Unsere Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn es ist uns vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

8. Sonstiges

Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Teilnahmebedingungen für Schulklassen, Programmbucher, Gruppen/ Gruppenangebote

1.Vertragsschluß

Die von ihnen abgegebene Festbuchung ist ein Angebot, welches von uns durch eine schriftliche Buchungsbestätigung angenommen wird. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung bei Ihnen ist der Teilnahmevertrag wirksam abgeschlossen.

2. Zahlung
Mit der Buchung wird der Gesamtteilnahmebeitrag fällig. Sie erhalten eine Rechnung. Der Zahlungseingang ist maßgeblich. Sollte bis zum vereinbarten Zahlungsziel die Gebühr nicht oder nur zum Teil bezahlt worden sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Minderungsgrund für den Teilnehmer besteht.

3. Rücktrittsklausel
Bei Stornierungen vor dem schriftlich bestätigten Teilnahmetermin fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an:

Bis 60 Tage vor dem Termin sind ohne Kosten, jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr von 10Eur erhoben.

Bis 40 Tage vor dem avisierten Termin werden 10%, bis 20 Tage vor dem avisierten Termin 50%, danach 80% berechnet.

Ab 7 Tagen oder bei Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe (100%) zu zahlen.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Stornierungsschreibens. Die vorgenannten Kosten werden nicht geschuldet, wenn uns der Teilnehmer nachweist, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch des Trainings zu entscheiden. Bei Abbruch des Trainings besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen (z.b. durch Verletzung während der Teilnahme) nicht in Anspruch oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, entfällt der Teilnahmepreis nicht, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

6. Anweisungen der Trainer
Den Anweisungen der Trainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anordnungen der Trainer oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme ist ausgeschlossen, sollte der Teilnehmer körperlich beeinträchtigt sein, gleich aus welchem Grund. Die gesetzlichen Vertreter haften für die vertretenen Teilnehmer. Nicht voll geschäftsfähige Teilnehmer sind von der Teilnahme ausgeschlossen, es sei denn es wird vor dem Training eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt, welche uns berechtigt, verbindliche Anweisungen zu erteilen. Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift bei der Anmeldung, daß er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige Verfassung einschränkende Mittel (Drogen, Alkohol oder Medikamente etc.) konsumiert hat. Unsere Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn es ist uns vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

8. Sonstiges
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zu Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über Änderungen wird winformiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widersprochen wird.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine solche zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.